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Bedingungen des Stornierungsfonds

Voorwaarden annuleringsfonds

Bedingungen Stornofonds

Artikel 1: Allgemeines

1.    Wir empfehlen Ihnen, immer in Verbindung mit Ihrer Buchung an der Stornierungskasse teilzunehmen. Die Teilnahme am Stornierungsfonds ist nur möglich, wenn sie direkt bei der Buchung vereinbart wird.

2.    Die Prämie beträgt 8,2 % des Nettomietpreises und schließt die Versicherungssteuer und die Kosten der Police aus.

3.    Im Falle einer Stornierung aufgrund eines der unten genannten Ereignisse berechtigt der Stornierungsfonds zu einer Rückerstattung des (Teil-)Betrages, den Vakantiepark BreeBronne gemäß der Buchungsbestätigung erhalten hat, abzüglich der Stornierungsfonds-Prämie und der Verwaltungskosten.

4.    Der Stornierungsfonds gilt ab dem Datum der Buchung gemäß der Buchungsbestätigung und endet am Datum der Abreise gemäß der Buchungsbestätigung.

5.    Der Versicherungsschutz beginnt nach Eingang der Zahlung der Stornokassenprämie.

6.    Die Zahlung erfolgt für Tage, die aufgrund eines in den Artikeln 2.1 bis 2.7 genannten Umstandes nicht angetreten werden. Die Zahlung wird auf der Grundlage der Mietsumme im Verhältnis der Anzahl der nicht in Anspruch genommenen Tage zur Gesamtzahl der gebuchten Tage berechnet.

 

Artikel 2: Stornierungskosten

Es werden die Stornierungskosten infolge eines ungewissen Ereignisses im Sinne der folgenden Punkte erstattet:

 

1.    Tod, schwere Krankheit oder schwerer Unfall/Verletzung des Mieters oder seiner Angehörigen 1. oder 2. Grades.  <Ehepartner, Eltern (Schwieger- und/oder Pflegeeltern), (Pflege- und/oder Stief-)Kinder, Brüder, Schwager, (Schwieger-)Schwestern, Großeltern und Enkelkinder.

2.    Tod eines Haustieres, darunter ausschließlich Hund oder Katze, des Versicherten innerhalb von 14 Tagen vor Reiseantritt.

3.    Schwangerschaftskomplikationen des Mieters oder der mit ihm/ihr zusammenlebenden Partnerin.

4.    Eine medizinisch notwendige Operation, der sich der Mieter, sein Partner oder ein mit ihm zusammenlebendes Kind unerwartet unterziehen muss.

5.    Sachschäden (Sachschäden/Sachschäden) an Eigentum des Mieters oder des Unternehmens, in dem er arbeitet, die seine Anwesenheit dringend erforderlich machen.

6.    Endgültige Zerrüttung der Ehe des Mieters, für die ein Scheidungsverfahren eingeleitet wurde. Die Auflösung eines notariell beurkundeten Konkubinatsvertrags wird der endgültigen Zerrüttung der Ehe gleichgestellt.

7.    Wenn aufgrund einer Pandemie das Sanitärgebäude und/oder der Ferienpark geschlossen werden muss. 

 

Es wird keine Zahlung geleistet, wenn der Teilnehmer:

1.    Eine unwahre Erklärung abgibt und/oder Tatsachen falsch darstellt.

 
Artikel 3: Verpflichtungen im Falle der Annullierung

1.    Der Mieter ist verpflichtet, ein Ereignis, das zur Stornierung des Aufenthalts führt, so schnell wie möglich, spätestens jedoch 3 Werktage vor Beginn des Aufenthalts, schriftlich oder per E-Mail an Vakantiepark BreeBronne, Lange heide 9, 5993PB Maasbree, zu melden.

Bei der Einreichung des Stornierungsantrags muss der Mieter die Umstände darlegen, die zu seinem Antrag führen (wenn möglich durch Originalbelege)

Hinweis: Dies ist eine Übersetzung ins Deutsche. Die niederländische Version ist immer führend.